Stand 12.2.2004
1. Allgemeines
1.1. Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Kommunikationsdiensten“ gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche der Betreiber LINZ STROM GmbH für Energieerzeugung, verteilung und Telekommunikation, Fichtenstr. 7, 4021 Linz, (im Folgenden „LINZ STROM GmbH“) unter den Titeln „Internet“, „Kommunikationsdienst“ oder ähnlichen Titeln gegenüber dem Kunden erbringt. Der vertragsgegenständliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem Vertrag bzw. dem jeweils geltenden Preisblatt.
1.2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können von der LINZ STROM GmbH vorgenommen werden und sind auch für bestehende Vertragsverhältnisse wirksam. Die aktuelle Fassung ist auf der Website der LINZ STROM GmbH abrufbar bzw. wird dem Kunden auf Wunsch zugesandt. Im Übrigen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes 2003 (im Folgenden kurz „TKG 2003“).
1.3. Die LINZ STROM GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertragsgegenständlichen Verpflichtungen Dritter (Subunternehmer) zu bedienen.
2. Leistungen der LINZ STROM GmbH
2.1. Die LINZ STROM GmbH stellt dem Kunden die im Vertrag bzw. dem Preisblatt näher angeführten Dienste (Leistungsumfang) zur Verfügung. Art und Umfang der Leistungen beruhen auf dem derzeitigen Stand der Technik und den technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung dieser Technik.
2.2. Die Bereitstellung der Dienstleistungen erfolgt sollte im Vertrag nichts anderes vereinbart worden sein – innerhalb von sechs Wochen nach dem Vertragsschlusszeitpunkt bzw. sechs Wochen nach jenem Zeitpunkt, in dem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Mindestanforderungen an den PC etc.) geschaffen hat (kurz „Bereitstellungstermin“). Wird der Bereitstellungstermin durch einen Umstand, der von der LINZ STROM GmbH zu vertreten ist, um mehr als vier Wochen überschritten, so hat der Kunde ab diesem Zeitpunkt das Recht, den Vertrag vorzeitig gemäß Pkt. 8.2. aufzulösen. Das Recht zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages besteht nicht, wenn die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermins auf Verzögerungen der Leistungen Dritter zurückzuführen ist, die nicht Erfüllungsgehilfen der LINZ STROM GmbH sind. Für allfällige Schäden, die aus der nicht zeitgerechten Bereitstellung der vertragsgegenständlichen Dienste resultieren, haftet die LINZ STROM GmbH dem Kunden ausschließlich, sofern die Nichteinhaltung des Bereitstellungstermins auf ein grob fahrlässiges Verhalten der LINZ STROM GmbH zurückzuführen ist. Für Unternehmer i. S. d. KSchG ist jede weitergehende Haftung, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden Dritter ausgeschlossen.
2.3. Die LINZ STROM GmbH behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern und Verbesserungen nach dem aktuellen Stand der Technik unter Wahrung der berechtigten Interessen des Kunden vorzunehmen.
2.4. Ändern sich die in 2.1. genannten Rahmenbedingungen und wird die Zurverfügungstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen wesentlich erschwert, kann die LINZ STROM GmbH ihre Leistungen ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Leistungen gegen Entgelt weiter anbieten. Bei den Kunden nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des TKG 2003.
2.5. Dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung mit der LINZ STROM GmbH unentgeltlich überlassene Hard- und Software bleibt im Eigentum der LINZ STROM GmbH und ist unverzüglich nach Beendigung des Vertrages in funktionsfähigem Zustand zurückzugeben.
2.6. Die Installation von Hard- und Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Kunden wird die LINZ STROM GmbH selbst oder durch Beauftragung Dritter die Installation und/oder Wartung zu den im jeweils aktuellen Preisblatt angegebenen Preisen übernehmen. Die LINZ STROM GmbH übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Kunden entspricht. Ebenso nicht dafür, dass von ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet. Insbesondere übernimmt die LINZ STROM GmbH keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der LINZ STROM GmbH zurückzuführen sind. Bei Unternehmen i. S .d. KSchG ist die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
3. Nutzung der Datenübertragungsdienste
3.1. Die LINZ STROM GmbH wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hochqualitative Versorgung des Kunden mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen von der Verfügbarkeit elektrischer Energie abhängig ist, und somit die Verfügbarkeit von Diensten und Verbindungen unterbrochen oder mangelhaft sein kann.
3.2. Die LINZ STROM GmbH stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der LINZ STROM GmbH zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Der Kunde haftet für Schäden aus unsachgemäßer Handhabung und für Verlust.
3.3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domains bzw. E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.
3.4. Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung der LINZ STROM GmbH, anderer Kunden oder der Netzdienste selbst zu unterlassen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß § 78 TKG 2003 jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen Gesetze verstößt, und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Kunden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Des weiteren hat der Kunde sämtliche Verhaltensweisen zu unterlassen, die geeignet sind dem Image der LINZ STROM GmbH oder deren Leistungen/Produkten nachweislich Schaden zuzufügen.
3.5. Der Kunde ist verpflichtet, der LINZ STROM GmbH erkennbare Mängel, Schäden oder Hinweise auf missbräuchliche Nutzung unverzüglich anzuzeigen, zur Ermittlung und Behebung von Defekten der LINZ STROM GmbH nach vorheriger Absprache Zutritt zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen der Datenübertragungsdienst in Anspruch genommen wird, anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passwörter geheim zu halten, sich keine Informationen, die nicht für ihn bestimmt sind, zu verschaffen, und Programme daraufhin zu überprüfen, dass sie nicht schadhaft sind, insbesondere, dass sie keine Viren enthalten. Dem Kunden ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der LINZ STROM GmbH einen Server zu betreiben. Der Kunde hat der LINZ STROM GmbH unverzüglich jede Änderung seines Namens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes, seiner E-Mail-Adresse sowie seiner Bankverbindung mitzuteilen (Pkt. 11.2.).
3.6. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen des Punktes 3. verstoßen, ist die LINZ STROM GmbH berechtigt, die Verbindung des Kunden zu den Netzdiensten zu unterbrechen. Die LINZ STROM GmbH wird den Kunden von der beabsichtigten Sperre in geeigneter Weise verständigen. Der Kunde ist zum Ersatz des der LINZ STROM GmbH erwachsenden Aufwandes verpflichtet. Der Kunde wird die LINZ STROM GmbH gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.
4. Tarife und Zahlungsbedingungen
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Antrag oder im jeweils geltenden Preisblatt der LINZ STROM GmbH angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten und Übertragungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden. Preise für allfällige zusätzliche Leistungen (z. B. Installation, Wartung, Demontage etc.) sind ebenfalls der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
4.2. Das Herstellungsentgelt (einmalige Kosten, insbesondere Installationskosten und Kosten für das Starterkit) wird sofort nach Lieferung bzw. Abschluss der Installationsarbeiten verrechnet. Die Abrechnung der Fixentgelte (z. B. Grundentgelt) und der variablen Kosten (Fair Use
- Überschreitung) erfolgt in periodischen Intervallen, die drei Monate nicht übersteigen dürfen. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung ohne Abzüge fällig.
4.3.Einwände gegen die in Rechnung gestellten Forderungen sind vom Kunden innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erheben, andernfalls die Forderung als anerkannt gilt. Die LINZ STROM GmbH wird den Kunden auf die Frist und die eintretenden Rechtsfolgen hinweisen.
4.4. Falls ein Fehler festgestellt wird, der sich zum Nachteil des Kunden ausgewirkt haben könnte, und sich das richtige Entgelt nicht ermitteln lässt, so hat der Kunde ein dem Durchschnittsverbrauch des Kunden in den letzten drei Monaten – sollte der Vertrag noch keine drei Monate dauern ein dem letzten Rechnungsbetrag – entsprechendes Entgelt zu entrichten.
4.5. Die LINZ STROM GmbH behält sich nach zweimonatiger Vertragsdauer ausdrücklich Änderungen der vereinbarten Preise vor. Bei nicht von ihrem Willen abhängigen Änderungen der für ihre Preiskalkulation maßgeblichen Umstände, das sind Änderungen der Höhe der zur Abgeltung von Urheberrechten notwendigen Zahlungen, Änderungen der einschlägigen kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter, Änderungen des Leistungsangebotes oder die Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (Steuern, behördliche Vorgaben) ist die LINZ STROM GmbH berechtigt, die Preise einer Revision zu unterziehen und entsprechend zu verändern (Anhebung oder Senkung). Die LINZ STROM GmbH wird den Kunden in geeigneter Weise vor einer Änderung der Preise in Kenntnis setzen. Im Übrigen gilt § 25 Abs. 3 TKG 2003. Ein nach dieser Bestimmung – für den Fall einer Entgelterhöhung – dem Kunden zustehendes außerordentliches Kündigungsrecht ist jedenfalls ausgeschlossen, falls die Entgelte gemäß einem vereinbarten Index (Preisblatt) angepasst werden.
4.6. Der Kunde erteilt der LINZ STROM GmbH mit Abschluss des Vertrages die Ermächtigung zur Abbuchung der Rechnungsbeträge im Bankeinzugsverfahren.
4.7. Sollte der Kunde mit seinen Leistungen in Verzug geraten oder nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist die LINZ STROM GmbH, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, sowie bei Unternehmern i. S. d KSchG. in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Die LINZ STROM GmbH ist überdies berechtigt, Kostenersatz für bestimmte, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Nebenleistungen zu fordern, das sind z. B. die von ihr erfolgten Mahnungen, Wiedervorlagen von Rechnungen oder die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen in der sich aus der jeweils geltenden Verordnung der zulässigen Gebühren für Inkassoinstitute sowie im Fall der – zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen
– Befassung eines Rechtsanwaltes dem jeweils geltenden Rechtsanwaltstarifgesetz ergebenden Höhe zu verlangen. Darüber hinaus ist die LINZ STROM GmbH bei Verzug des Kunden berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen (Pkt. 9.1.).
4.8. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Verbindlichkeiten durch Aufrechnung aufzuheben. Für Verbraucher i. S. d. KSchG gilt dies nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der LINZ STROM GmbH oder für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von der LINZ STROM GmbH anerkannt worden sind. Ebenso ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden.
5. Nutzung durch Dritte
5.1. Der Kunde hat die anfallenden Entgelte zu zahlen und sich die Nutzung Dritter zurechnen zu lassen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte (missbräuchliche) Nutzung des Datendienstes durch Dritte entstanden sind. Im Falle der unbefugten (missbräuchlichen) Nutzung des Anschlusses durch Dritte haftet der Kunde der LINZ STROM GmbH für Entgelte, die aus einer Vertragsbeziehung zur LINZ STROM GmbH als Betreiber resultieren (Kommunikationsdienstleistungen), für Entgelte aus Mehrwertdienstleistungen haftet der Kunde jedoch nur, soweit er diese Nutzung innerhalb seines Einflussbereiches selbst zu vertreten hat.
5.2. Die entgeltliche und unentgeltliche Weiterleitung oder Zurverfügungstellung des Datendienstes sowie der Soft- und Hardware an Dritte ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, die LINZ STROM GmbH hat im Vorhinein schriftlich zugestimmt.
6. Haftung der LINZ STROM GmbH
6.1. Die LINZ STROM GmbH haftet ausschließlich für Schäden aus der Nichteinhaltung der vertraglich vereinbarten Dienstequalität, die die LINZ STROM GmbH selbst oder eine Person, für welche die LINZ STROM GmbH einzustehen hat (Erfüllungsgehilfe), verschuldet hat. Bei Sachschäden haftet die LINZ STROM GmbH ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, bei Personenschäden besteht die Haftung bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Für Unternehmer i. S. d. KSchG ist jede weitergehende Haftung, insbesondere die Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn und für Schäden Dritter ausgeschlossen.
Ebenso wenig haftet die LINZ STROM GmbH für Ausfälle oder die mangelhafte Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, wenn diese aus der Unterbrechung der Stromlieferung oder aus vom Kunden unsachgemäß durchgeführten Instandhaltungsarbeiten resultieren.
6.2. Die LINZ STROM GmbH haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich werden.
6.3. Die LINZ STROM GmbH haftet weder für die Vollständigkeit, die inhaltliche Richtigkeit und die Aktualität von Informationen noch für das Freisein von Rechten Dritter bei von Dritten übermittelten Informationen und Diensten, die mittels des vertragsgegenständlichen Dienstes übermittelt worden sind.
6.4. Bei Schäden, die durch Übermittlung und Speicherung von Daten von Dritten, die Verwendung übermittelter Programme und Daten Dritter, oder deswegen entstanden sind, weil die Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die LINZ STROM GmbH rechtmäßigerweise nicht erfolgt ist, haftet die LINZ STROM GmbH nicht.
6.5. Die LINZ STROM GmbH haftet nicht für Schäden, die aufgrund einer nicht dem Stand der Technik entsprechenden Elektroinstallation der Kundenanlage entstanden sind.
6.6. Für Betriebsunterbrechungen und Störungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die von der LINZ STROM GmbH nicht zu vertreten sind, hat die LINZ STROM GmbH nicht einzustehen, insbesondere nicht für Störungen, die darauf beruhen, dass vom Kunden eine weitere, nicht von der LINZ STROM GmbH bereitgestellte Technologie oder ein weiteres Netzwerksystem eingesetzt wird, der Kunde die Handlungsanweisungen der LINZ STROM GmbH nicht beachtet, oder Kommunikationsnetze und Gateways anderer Betreiber – die keine Erfüllungsgehilfen der LINZ STROM GmbH sind – ausfallen. In diesen Fällen ist die LINZ STROM GmbH von der Leistungspflicht befreit. Eine Rückvergütung von Entgelten erfolgt nicht.
7. Haftung des Kunden
7.1. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der LINZ STROM GmbH und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung des vertragsgegenständlichen Dienstes oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Der Kunde hält die LINZ STROM GmbH gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
7.2. Der Kunde haftet entsprechend den vorstehenden Bestimmungen ebenso für ein Verhalten Dritter, welches dem Kunden zuzurechnen ist.
8. Vertragsdauer
8.1. Sofern im Vertrag nicht anders bestimmt, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von den Vertragspartnern zum Ablauf des ersten Jahres, danach zum Ablauf jeweils eines halben Jahres nach dem Vertragsschlusszeitpunkt unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden.
8.2 Unbeschadet der Bestimmung des Pkt. 8.1. kann der Vertrag von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Als wichtige Gründe gelten vor allem die unter Punkt 9.1 angeführten Gründe.
8.3. Bei Beendigung des Vertrages – aus welchem Grund auch immer – hat der Kunde sämtliche im Eigentum der LINZ STROM GmbH stehenden Geräte und Einrichtungen unverzüglich in einwandfreiem funktionsfähigem Zustand zurückzustellen.
9. Sperre eines Dienstes
9.1. Die LINZ STROM GmbH ist zur teilweisen oder gänzlichen Einstellung der Leistungserbringung berechtigt, wenn:
– über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird,
– der Kunde mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug ist und unter Androhung der Einstellung der Leistungserbringung und Setzen einer zweiwöchigen Nachfrist erfolglos gemahnt wird,
– der Kunde eine Leistung der LINZ STROM GmbH missbräuchlich verwendet,
– die LINZ STROM GmbH den Kunden zur unverzüglichen Entfernung störender oder nicht zugelassener Endgeräte auffordert und der Kunde dieser Aufforderung nicht nachkommt,
– der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, die der Sicherung der Funktionsfähigkeit des Dienstes oder dem Schutz der Rechte Dritter dienen,
– der Verdacht besteht, dass von dem Anschluss des Kunden Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend oder in sonstiger Weise schädigend oder belästigend für die LINZ STROM GmbH oder Dritte sind, oder es zur Lokalisierung schädlicher Netzaktivitäten notwendig ist. der Kunde Verhaltensweisen setzt, die geeignet sind dem Image der LINZ STROM GmbH oder deren Leistungen/Produkten nachweislich Schaden zufügen.
Eine entsprechende Vorwarnung geht – außer bei Gefahr in Verzug – der Sperre voran.
9.2. Die LINZ STROM GmbH wird den Kunden von der beabsichtigten Sperre des Dienstes in geeigneter Weise verständigen. Die Sperre wird aufgehoben, sobald ihre Voraussetzungen weggefallen sind und der Kunde die Kosten für die Sperre und die Aufhebung, der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, jegliche Reparaturen sowie allfällige weitere Schadenersatzansprüche bezahlt hat. Der Kunde hat die Kosten nicht zu tragen, wenn er den Grund für die Sperre nicht zu vertreten hat.
10. Belehrung über das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG
10.1. Hat ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der LINZ STROM GmbH für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu: Der Kunde kann von seinem Vertragsangebot bis zum Zustandekommen des Vertrages oder nach Zustandekommen des Vertrages innerhalb der Frist von einer Woche zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung einer Vertragsausfertigung, frühestens mit Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde die Vertragsausfertigung der LINZ STROM GmbH mit einem Vermerk zurückstellt, welcher erkennen lässt, dass der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der LINZ STROM GmbH selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der LINZ STROM GmbH und dem Kunden vorangegangen sind.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Die Vertragspartner sind zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes, sowie des TKG 2003 – insbesondere der Bestimmungen des 12. Abschnittes – verpflichtet
11.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Verbrauchern i. S. d. KSchG gegenüber gelten auch formlose Erklärungen als abgegeben.
Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen seiner Daten, insbesondere seines Namens und seiner Anschrift, unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Sollte bei der LINZ STROM GmbH keine Änderungsmeldung einlangen, so gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Adresse gesandt wurden.
11.3. Der Kunde erklärt – bis auf jederzeitigen Widerruf – sein Einverständnis, dass er Informationen über alle Geschäftsbereiche des Konzerns LINZ AG, dessen Tochtergesellschaft die LINZ STROM GmbH ist, erhält. Im Übrigen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam bzw. undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien werden zusammenwirken, um eine unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.
11.5. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht mit Ausnahme jener Normen, die auf fremdes Recht verweisen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Linz. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG.
11.6. Streitbeilegung: Unbeschadet der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte können Kunden Streit- und Beschwerdefälle (betreffend die Qualität des Dienstes, Zahlungsstreitigkeiten, die nicht befriedigend gelöst wurden, oder eine behauptete Verletzung des Telekommunikationsgesetzes in der jeweils geltenden Fassung) der Regulierungsbehörde vorlegen. Die LINZ STROM GmbH ist verpflichtet, an einem solchen Verfahren mitzuwirken und alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen sowie erforderliche Unterlagen vorzulegen. Die Regulierungsbehörde hat eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen oder den Parteien ihre Ansicht zum herangetragenen Fall mitzuteilen.
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